Erdbestattung

Die Erdbestattung ist nicht mehr die gebräuchlichste Bestattungsart!

Unter einer Erdbestattung (Inhumation) versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab mittels Sarg in der Erde.
Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg zu liegen hat. Zusätzlich gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird.
Eine besondere Willenserklärung zur Erdbeisetzung, ist im Gegensatz zu einer Feuerbestattung, dazu in der Regel nicht notwendig.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen.

Erdbestattung Potsdam & Umland

Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet um sie später neu belegen zu können.

Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber sind auch unter dem Namen Erbbegräbnisse bekannt. Auf fast allen Friedhöfen ist die Bestattung in Wahlgräbern „in Tiefe“ möglich. Zusätzlich können bis zu vier Urnen in einem Wahlgrab bestattet werden.
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