Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall müssen die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.
Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und der Polizei notwendig, die wir beibringen. Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnenbeisetzung auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof organisiert, der Seebestattungsreederei (Seebestattung) oder dem Verein Friedwald (Baumbestattung) übersandt oder einem auswärtigen Friedhof zugestellt. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir natürlich. Ihr Experte für Feuerbestattung Potsdam, – Bestattungshaus W. Krüger GmbH
Feuerbestattung Potsdam & Umland
Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Die Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden! Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt.
Die Familie möchte diese doppelte seelische Belastung manchmal vermeiden. Sie entscheidet sich trotz der größeren zeitlichen Spanne zwischen Todesfall und Beisetzung nicht selten für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.