Die hygienische Grundversorgung (auch Bestattungskosmetik) wird vom Bestattungsunternehmen vor der Aufbahrung bzw. Bestattung durchgeführt. Es soll ein würdevolles Aussehen des Verstorbenen hergestellt werden, sodass den Verbliebenen die Möglichkeit gegeben wird, sich von dem Verbliebenen in friedlicher Ruhe zu verabschieden. Bestandteile der hygienischen Grundversorgung sind unter anderem das Waschen des Leichnams, schneiden der Fingernägel und das Kämmen der Haare.
Wenn es sich um eine unnatürliche Todesursache handelt, werden kleine Eingriffe vorgenommen, um den Verbliebenen einen Abschied zu ermöglichen, der nicht an die Todesursache erinnert.