Beerdigungskosten: Was kostet eine Bestattung?

Alles was Sie zum Thema Beerdigungskosten wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema Beerdigungskosten. In dem Artikel erfahren Sie, was Beerdigungskosten sind, wie hoch die Kosten sind, wer die Beerdigung bezahlen muss und viele weitere relevante Informationen rund um das Thema Bestattungskosten 

 

Was sind Beerdigungskosten

Bei Beerdigungskosten handelt es sich um die Kosten, die anfallen, wenn es zu einem Begräbnis einer verstorbenen Person kommt. Diese setzen sich zusammen aus Friedhofsgebühren, Kosten für Grabstein, Bestatter Leistungen, Urne und Sarg sowie für die Trauerfeier.

Wie hoch sind diese Kosten?

Je nachdem welche Bestattungsart, Ausführung und Region gewünscht wird, unterscheiden sich die Gesamtkosten jedoch gewaltig. Der größte Teil der Kosten entsteht durch den Friedhof.

Die üblichen Gesamtkosten liegen bei einer Beerdigung zwischen 2.000 Euro und 35.000 Euro. Wobei es sich bei ersterem um die günstigste anonyme Feuerbestattung, auch Einäscherung genannt. Bei letzterem handelt es sich um eine gehobene Erdbestattung.

Bestattungskosten im Überblick:

Min. Max. Durchschnitt
Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung (Bestattungsinstitut) 900 5000 3000
Grabkosten, Beisetzungskosten (Friedhof) 800 3500 2500
Grabstein mit Gravur, Grabeinfassung (Steinmetz) 13000 10600 5000
Dauer Grabpflege (Friedhofsgärtner pro Jahr) 80 700 350
Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration Trauerhalle (Floristen) 170 650 300
Kirche, Trauerredner, Todesanzeige, Leichenschmaus (weitere Kosten) 700 3500 1830
Gesamtkosten 3950 23950 12980

Wer muss die Beerdigung zahlen?

Der Bestattungspflichtige muss nicht gleichzeitig die Person sein, von der die Bestattungskosten gezahlt werden. Durch die Kostentragungspflicht wird ersichtlich, dass die Erben für die Beerdigung aufkommen, und zwar im Gegenzug für das erhaltene Erbe. Wenn ein anderer als der Erbe die Beerdigung zahlt, kann derjenige die Summe zurückfordern.

Reicht jedoch der Nachlass nicht aus oder wird ausgeschlagen, werden die gesetzlich Unterhaltspflichtigen für die Kostenübernahme belangt. Dabei handelt es sich um Ehepartner/Lebenspartner, Eltern oder Kinder.

Wer zahlt die Kosten, wenn kein Geld da ist?

Kann der Bestattungspflichtige, die gesetzlich bestehende Pflicht zur Kostenübernahme nicht erfüllen, da nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, übernimmt der Staat die Kosten für eine einfache Bestattung.

Bestattungspflichtige Angehörige

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Jedoch wird in allen die gleiche Reihenfolge vorgesehen, wer bestattungspflichtig ist:

  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner/in (keine eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Sonstige Sorgeberechtigte (etwa Vormund)
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Verwandte bis 3. Grades

Müssen Geschwister im Falle des Todes füreinander die Kosten übernehmen?

Geschwister müssen die Beerdigung füreinander nur dann zahlen, wenn keine Erben vorhanden sind. Denn wenn kein Erbe vorhanden ist, greift die o.g. gesetzliche Erbfolge. Können die Ehegatten/Lebenspartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen nicht vorrangig herangezogen werden, müssen die Geschwister die Kosten tragen.

Gibt es mehrere Geschwister und nur einer für die Kosten aufkommt, so kann der von den übrigen einen Ausgleich verlangen.

Müssen Kinder die Beerdigung der Eltern bezahlen?

Wie oben schon erwähnt, gibt es eine Reihenfolge wer bestattungspflichtig ist. Als volljähriges Kind eines verstorbenen Elternteils ist man in der Reihenfolge der zweite. Wenn es keinen Lebenspartner oder Ehegatten gibt, müssen die Kinder für die Kosten aufkommen.

Kann man Beerdigungskosten ablehnen?

Wird das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten trotz dessen zu tragen, wenn Sie dem Erblasser gegenüber Unterhaltverpflichtet waren bzw. gewesen wären. Das ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

Wenn aus der o.g. Erbfolge alle Personen das Erbe ausschlagen, müssen die Kosten zunächst trotzdem von dem Ehegatten oder dem Lebenspartner gezahlt werden. Wenn dieser nicht über die finanziellen Mittel verfügt, werden die Kinder herangezogen. Können auch diese nicht zahlen, geht die Schuld auf die Eltern über usw.

Verfügen all diese Personen der Erbreihenfolge nicht über die finanziellen Mittel, tritt der Fiskus für die Kosten ein. Dann gehen die Erbschaft und die Beerdigungskosten an das Land bzw. die Gemeinde über. Reicht der Nachlass nicht für die Begleichung der Rechnung aus, so kann die Behörde eine Sozialbestattung in Auftrag geben.

Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Gibt es einen Alleinerben, so muss dieser die Kosten allein tragen. Gibt es mehrere Erben, werden die Kosten gemäß der jeweiligen Erbquote aufgeteilt.

Kann ich meine Beerdigung zu Lebzeiten bezahlen?

Ja. Sogenannte Bestattungsvorsorgeverträge können gewöhnlich direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. In diesem Vertrag kann der Bestatter alle persönlichen Wünsche und Vorstellungen der eigenen Bestattung schriftlich festhalten. Auch die Kosten für die Bestattung können im Voraus bezahlt werden oder sparen. Z.B. über eine Sterbegeldversicherung.  

Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Unter bestimmten Umständen können Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Kosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt wurden und der Nachlass nicht ausreicht. Ist der Nachlass höher als die Kosten, ist der Abzug nicht möglich. 

Trifft dies zu, so können die Kosten als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung wird jedoch abgezogen.  

Beerdigungskosten Sozialamt

Wie teuer darf ein Sozialbegräbnis sein?

Die Kosten für ein Sozialbegräbnis werden dann vom Sozialamt getragen, wenn diese weder aus Sterbegeldern noch aus dem Nachlass beglichen werden können und dem Erben die Kosten nicht zuzumuten sind. Die Bestattung wird dann mit einem Zuschuss vom Sozialamt gezahlt. Dieser Zuschuss beträgt 1.481 Euro im Höchstsatz. Eine würdevolle und nicht ärmlich wirkende Bestattung des Verstorbenen muss gewährleistet bleiben. Für eine solche Bestattung muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden, der individuell geprüft wird.

Sterbegeld

Gesetzliches Sterbegeld

Das Anrecht auf Sterbegeld vom Staat gibt es seit dem Jahr 2004 nicht mehr. Seither muss jede/r deutsche Bürger/in selbst für den Todesfall vorsorgen. Aus diesem Grund ist eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge super wichtig.

Sterbegeld gesetzliche Unfallversicherung

Wer durch eine nachweislich berufsbedingte Krankheit oder einem Arbeitsunfall stirbt, wird für die Hinterbliebenen weiterhin Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.

Sterbegeld Krankenkasse

Seit 2004 besteht mit Streichung des Sterbegeldes kein Anspruch. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt.

Sterbegeld Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung wird ebenfalls kein Sterbegeld ausgezahlt. Jedoch gibt es das sogenannte Sterbevierteljahre. Es beginnt im ersten Monat nach dem Tod. Der oder die Hinterbliebene Ehegatte/in erhält in dem Zeitraum die volle Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente. Ist der Zeitraum vorbei, sinkt die Auszahlung auf 55 bis 60% der großen Witwenrente.

Sterbegeld Arbeitgeber

In der Regel wird kein Sterbegeld gezahlt. Anders kann es jedoch im öffentlichen Dienst sein. In manchen Tarifverträgen ist ein Sterbegeld nämlich festgesetzt.

Sterbegeld Beamte

Das Beamtenversorgungsgesetz sagt aus, dass Hinterbliebene das Recht auf Einmalzahlung haben. Dabei handelt es sich um zwei Monatsgehälter.

Checkliste im Todesfall

Was soll nach dem Todesfall direkt erledigt werden?

  • Totenschein anfordern
  • Testament suchen
  • Versicherungs- und Bankunterlagen zusammen suchen
  • Ausweise und Urkunden suchen
  • Nahe Angehörige benachrichtigen
  • Bestatter beauftragen
  • Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren

Was soll in den ersten Tagen nach dem Todesfall getan werden?

  • Unfallversicherung informieren
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Erbschein beantragen
  • Mietwohnung kündigen
  • Verträge rund um die Wohnung klären/kündigen
  • Pflegeheim Vertrag eventuell kündigen

Woran muss nach einem Todesfall gedacht werden?

  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Witwen- oder Witwerrente
  • Sonstige Veträge
  • Kontennachforschung
  • Profile in sozialen Medien
  • Finanzamt
  • Kondolenzbuch
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