Die emotionale und finanzielle Belastung der Hinterbliebenen ist sehr hoch, weshalb es vorteilhaft ist, sich bereits zu Lebzeiten um einen angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag zu kümmern und somit auch in organisatorischer Hinsicht für Entlastung bei seinen Nächsten zu sorgen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag wird bereits zu Lebzeiten ein Vertrag mit einem Bestatter abgeschlossen, in dem Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festgehalten werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Bestattungsvorsorgevertrag und Bestattungsverfügung?
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Bestattungsvorsorgevertrag Kosten: Was kostet ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Bestattungsvorsorgevertrag bei Ihrem Bestattungsinstitut W. Krüger
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein wichtiges als auch nützliches Dokument für Sie und Ihre Familie, denn er nimmt Ihren Angehörigen die Finanzierungslast der Bestattung ab und gibt Ihnen die Sicherheit, dass jeder Ihrer Wünsche umgesetzt wird. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung und dessen Bezahlung regeln. Bis zum Todesfall des jeweiligen Kunden kann das Geld für die Beisetzung von Treuhandgesellschaften geschützt und verwaltet werden. Der Vertragsabschluss ist jedoch nur über einen Bestatter möglich.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist in der Regel sehr sinnvoll, da er die Hinterbliebenen vor finanziellen und emotionalen Lasten bewahren kann. Die finanzielle Bestattungsvorsorge stellt somit sicher, dass zum Zeitpunkt der Bestattung ausreichend Geld für die gewünschte Beisetzung verfügbar ist und alle Details von der Bestattungsart über die Wahl des Sarges oder der Urne bis hin zur Zusammenstellung des Trauergestecks im Vorfeld genau festgelegt werden.
Der große Unterschied zwischen einem Bestattungsvorsorgevertrag und einer Bestattungsverfügung besteht darin, dass die Bestattungsverfügung eine Willenserklärung ist, die jedoch keine finanzielle Absicherung wie der Bestattungsvorsorgevertrag enthält. In der Bestattungsverfügung können Sie dann festhalten, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden soll.
Die Kosten eines Bestattungsvorsorgevertrags hängen vor allem von Ihren eigenen Wünschen ab wohingegen das reine Abschließen des Vertrags meist kostenlos ist. Wichtige Kostenfaktoren sind beispielsweise die Bestattungsart sowie die Ausrichtung der Trauerfeier. Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann unter 4.000 Euro abgeschlossen werden, kann aber auch bis zu 10.000 Euro steigen.
Viele Bestatter schlagen die Einzahlung auf ein Treuhandkonto vor, da sie damit die eigene Beerdigung frühzeitig und zuverlässig organisieren und vorab bezahlen können. Die Einlagesumme des Vorsorgenden wird vom Treuhänder sicher verwaltet und im Todesfall wie an den Bestatter ausgezahlt.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann grundsätzlich jederzeit frei gekündigt werden, da auf den Bestattungsvertrag im Wesentlichen Werkvertragsrechte anwendbar sind. Im Falle einer Kündigung ist jedoch dem Bestatter die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
Grundsätzlich können alle Risikoversicherungen, die eine Leistungspflicht im Todesfall vorsehen, steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Bestattungsvorsorge jedoch kommt es darauf an. Maßgeblich ist die vereinbarte Todesfallschutz Summe, die mindestens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme betragen muss und auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Wer in Deutschland Sozialhilfeanspruch beantragt, dem verbleiben in der Regel 5.000 Euro Schonvermögen. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemuten werden kann. Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung mit den dazugehörigen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes.
Nach einem Trauerfall folgen viele emotionale und finanzielle Belastungen für Ihre Angehörigen. Diese können wir vom Bestattungsinstitut W. Krüger mithilfe eines Bestattungsvorsorgevertrags übernehmen. Wir betreuen die umfassende Organisation und Durchführung Ihrer Bestattung und bieten Ihnen dabei alle Möglichkeiten, schließlich wollen wir uns um Ihre Sorgen kümmern.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Dabei wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, der für die Bestattungsvorsorge bei dem gewählten Beerdigungsunternehmen zur Verfügung steht. Das Recht, über die Art der eigenen Bestattung zu entscheiden, ist schließlich Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Sie können eine Beerdigung im Voraus bezahlen oder Sie sparen beispielsweise über ein Sparkonto mit Sperrvermerk, über eine Sterbegeldversicherung. Ansonsten können Sie die Beerdigungskosten auch von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen.
Das Treuhandkonto beim Bestatter ist ein Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Auf diesem Konto wird Ihr Geld für die eigene Bestattung geschützt vor dem Zugriff Dritter angelegt, wodurch gewährleistet wird, dass Ihre Geldanlage für die Deckung der Bestattungskosten verwendet wird.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter sind gemäß dem deutschen Bestattungsrecht bindend, da sie eine sogenannte „transmortale Vertragswirkung“ aufweisen. Dadurch ist ein Vorsorgevertrag, der zu Lebzeiten abgeschlossen wurde, den Tod des Vertragsnehmers hinaus wirksam.
Da es leider auch zu unerwarteten Abschieden kommen kann, raten wir jedem eine Vorsorge abzuschließen, um den Hinterbliebenen bei der Organisation helfen zu können. Gemäß VG Münster das der Betrag höchstens 10.500 € hoch sein.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich auf vielen Friedhöfen die gewünschte Grabstätte schon zu Lebzeiten vereinbaren und bezahlen. Bis zum Tod des Kunden wird dann das benötigte Geld von Treuhandgesellschaften verwaltet. Der Vertragsabschluss ist jedoch nur über einen Bestatter möglich.
Eine Beerdigung kostet in der Regel zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Die Beerdigungskosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren, Bestattungsinstitut, Kosten für Grabstein, Sarg und Urne sowie für die Trauerfeier. Die Gesamtkosten können sich jedoch beträchtlich unterscheiden. Das hängt natürlich von Ihrem Wohnort und der gewünschten Bestattungsart ab.
Im Normalfall sind die Bestattungskosten für eine Urnenbeisetzung geringer als die anfallenden Kosten für eine Erdbestattung. Die Kosten für eine einfache Urnenbeisetzung betragen in Deutschland im Durchschnitt 2.500 Euro.
Seit dem 01.04.2017 wurde das Schonvermögen für Bestattungskosten auf 5.000 Euro angehoben.
Unter den verschiedenen Bestattungswünschen ist grundsätzlich die anonyme Bestattung oft die günstigste, da es sich in der Regel dabei um eine Feuerbestattung handelt. Daher müssen lediglich nur Kosten für die Einäscherung im Krematorium, die Friedhofsgebühren und Kosten für den Bestatter beglichen werden.
In Deutschland sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten erlaubt: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. In ihnen gibt es Wahlmöglichkeiten vom individuellen Einzelgrab bis zur anonymen Bestattung. Da das Bestattungsrecht jedoch Ländersache ist, hat jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz erlassen, welche inhaltlich ähnlich sind.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details und die Finanzierung einer Beerdigung regeln oder Sie schreiben auf, wie Sie beerdigt werden möchten und unterschreiben Ihre Wünsche.
Werden Sie sich über Ihre Wünsche bewusst und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder schreiben Sie es einfach auf. Empfehlenswert dabei sind die Überschriften „Bestattungsverfügung“ oder „Wünsche für meine Beerdigung“.