Aufbahrung

Als Aufbahrung bezeichnet man das Ausstellen eines Verstorbenen. Die Verbliebenen erhalten so die Möglichkeit, eine Totenwache abzuhalten.
Während bei der geschlossenen Aufbahrung der Verstorbene in einem verschlossenen Sarg liegt, ist bei der offenen Aufbahrung der Tote direkt sichtbar. Dieser liegt dabei entweder in einem offenen Sarg oder auf einer Totenbahre. Die offene Aufbahrung kann ein wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung sein, indem der Tod verarbeitet wird. Eine Aufbahrung findet in den meisten Fällen im Bestattungsunternehmen statt. Sollte der Todesfall im Krankenhaus eintreten, ist auch dort eine Aufbahrung in separaten Räumen möglich. Wenn die Angehörigen eine Aufbahrung im Eigenheim wünschen, ist dies bis zu 36 Stunden nach dem Todeszeitpunkt, unter Einhaltung bestimmter Regeln, erlaubt.

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