In einigen Trauerfällen wünschen sich die Angehörigen eine Aufbahrung des Verstorbenen im Eigenheim, um sich zu verabschieden. Man spricht auch von der Totenwache. In Deutschland ist dies je nach Bundesland, bis zu 36 Stunden nach dem Todeszeitpunkt möglich. Nach Ablauf dieser Zeitspanne muss der Tote in ein Bestattungsunternehmen beziehungsweise in eine Leichenhalle überführt werden. Sollte der Todesfall in einem Krankenhaus eintreten, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. In manchen Fällen ist eine Überführung und anschließende Aufbahrung im Eigenheim möglich, in anderen Fällen muss der Verstorbene im Krankenhaus bleiben. Sollte eine Überführung nicht möglich sein, werden jedoch separate Räume im Krankenhaus zur Verfügung gestellt, in denen die Angehörigen vom Verstorbenen Abschied nehmen können.